Die Kanzlei Graf & Herrmann hilft den Rechtssuchenden mit kompetentem Rat in den meisten Bereichen des Zivil- und Strafrechts. Wir verstehen uns hierbei als modernes Dienstleistungsunternehmen im juristischen Bereich.
Um die rechtlichen Probleme unserer Mandanten sachgerecht bearbeiten zu können, bieten wir ein weites Spektrum an Rat und Hilfe. Dieses Angebot deckt sowohl den außergerichtlich beratenden Bereich, als auch die gerichtliche Interessendurchsetzung ab.
Die effiziente Bearbeitung der uns übertragenen Mandate resultiert aus der langjährigen Berufserfahrung der tätigen Rechtsanwälte und dem Umstand, daß die Kanzlei seit über 60 Jahren besteht.
Das Streben nach ständiger Verbesserung der angebotenen Leistungen im Interesse unserer Mandanten führt zu einer laufenden Überprüfung der bestehenden Qualifikationen, sowohl bei unserem Personal, als auch bei den Rechtsanwälten.
Die Anwälte sind zugelassen bei bei allen deutschen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten.
Rainer Graf
Rechtsanwalt seit 1988
Mathias Herrmann
Rechtsanwalt seit 1983
Margit Krisch, Rechtsanwaltsfachangestellte (Sekretariat RA Herrmann)
Aylin Özer, Rechtsanwaltsfachangestellte (Sekretariat RA Graf)
Melanie Preise, Auszubildende
Emelie Ramser, Auszubildende
Wie Sie sehen, sind wir auch ein Ausbildungsbetrieb. Fast alle unsere Angestellten haben bei uns ihren Beruf erlernt. Aus diesem Grund sind sie mit den täglichen Abläufen bestens vertraut.
Die Kanzlei wurde im Jahr 1957 von Rechtsanwalt Waldemar Graf gegründet, der sie auch bis zu seinem Tod im Jahr 1992 leitete.
Damals auf zwei der jetzigen Kanzleiräume beschränkt, ging mit der Expansion der Geschäftstätigkeit eine Erweiterung des Platzbedarfs bis auf den heutigen Stand einher.
Im Jahr 1982 trat Rechtsanwalt Mathias Herrmann in die Kanzlei ein, im Jahr 1987 Rechtsanwalt Rainer Graf. Ab dem Jahr 2018 hat sich Herr Rechtsanwalt Wolfgang Drexler, Vertragsanwalt des ADAC, in Bürogemeinschaft angeschlossen.
Ursprünglich lag das Hauptgewicht der anwaltlichen Tätigkeiten in den Bereichen Straf-, Familien- und Erbrecht, mit dem Eintritt der neuen Anwälte weitete sich das Spektrum der bearbeiten Rechtsgebiete stetig aus.
Schwerpunkte:
Mietrecht
Verkehrsrecht (Unfallabwicklung)
Privates Baurecht
Arzthaftungsrecht
Computerrecht
Strafrecht
Forderungsbeitreibung
Fremdsprache: Englisch
Absolvent des Lehrgangs Fachanwalt für Strafrecht.
Absolvent des Lehrgangs Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht.
Mitgliedschaften:
Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein
Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht im Deutschen Anwaltverein
Verein Deutsche Strafverteidiger e. V.
Anwälte für Ärzte e. V.
Würzburger Anwaltverein
Schwerpunkte:
Familienrecht
Erbrecht
Forderungsbeitreibung
Werkvertragsrecht
Kaufrecht
Recht der Ordnungswidrigkeiten
Mitgliedschaften:
Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein
Würzburger Anwaltverein
ROTARY CLUB Würzburg- Residenz
In Bürogemeinschaft
Schwerpunkte:
Verkehrsrecht (Unfallabwicklung)
Bußgeldsachen
Verteidigung in Verkehrsstrafsachen
Führerscheinangelegenheiten
Mitglieschaften:
Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltsverein
Würzburger Anwaltverein
Angesichts schwankender Konjunktur und Arbeitslosenzahlen kommt dem Arbeitsrecht heutzutage eine nicht zu unterschätzende Bedeutung zu, die durchgängig hohe Zahl der arbeitsgerichtlichen Verfahren belegt dies.
Unserer Erfahrung nach lassen sich auch hier etliche Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern bereits außergerichtlich beilegen. Gerade im Arbeitsrecht bemühen wir uns im Interesse unserer Mandanten um die Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen, denn die Kosten der ersten Instanz, also vor dem Arbeitsgericht, sind nicht erstattungsfähig (§ 12a ArbGG): d. h. selbst derjenige, der ein arbeitsgerichtliches Verfahren gewinnt, muss in Abweichung vom allgemeinen Zivilprozessrecht seine Kosten selbst tragen. Als Arbeitnehmer ist man daher gut beraten, eine Rechtsschutzversicherung für nichtselbständige Tätigkeiten abzuschließen.
Führt der außergerichtliche Einigungsversuch nicht zum gewünschten Erfolg, führt jedoch kein Weg an einem arbeitsgerichtlichen Verfahren vorbei. Gerüchte, die besagen, die Arbeitsgerichte urteilten besonders arbeitnehmerfreundlich, sind unzutreffend. Auch hier hängt der Ausgang des Verfahrens nicht zuletzt von der Qualität der anwaltlichen Vertretung ab. Wir beraten und vertreten daher Arbeitgeber wie auch Arbeitnehmer aller Branchen außergerichtlich und in Prozessen vor den Arbeitsgerichten.
In der Regel wird im Bereich des Arzthaftpflichtrechts anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen, wenn es zu Störungen im Arzt-Patienten-Verhältnis kommt. Die überwiegende Anzahl dieser Fälle resultiert aus einer vermeintlich fehlgeschlagenen Behandlung.
Bei der heute vorhandenen Vielzahl von Behandlungsmöglichkeiten ist oftmals fraglich, ob der vom Arzt gewählte Weg
1. der richtige war,
2. eine ordnungsgemäße Aufklärung erfolgte und
3. der ärztlichen Kunst entsprechend behandelt wurde.
Diese Frage stellt sich sowohl dem Patienten, der vielleicht unter den Folgen einer Behandlung zu leiden hat, als auch dem Arzt, der von einem Patienten auf Ersatzleistungen in Anspruch genommen wird.
Wenn Sie als Arzt rechtliche Vertretung benötigen, sind wir Ihr Ansprechpartner. Umgekehrt vertreten wir auch Patienten, die einen Rechtsstreit mit ihrem behandelnden Arzt zu führen haben.
Das Baurecht und das eng damit zusammenhängende Architektenrecht stellen Spezialgebiete im Bereich des Zivilrechts dar, die zudem durch umfangreiche eigene Regelungen (BGB, VOB, HOAI, DIN-Vorschriften) geprägt sind. Weiter ist zu berücksichtigen, dass die abgeschlossenen Verträge zudem noch sehr umfangreich sind und fast jeder Verwender seine eigenen Vertragsbestimmungen in den Vertrag einbringen möchte, wodurch dann noch das AGB-Gesetz (Gesetz über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen) einschlägig ist.
Sowohl im gerichtliche als auch im außergerichtlichen Bereich ist eine sachgerechte Bearbeitung ohne ein Sachverständigengutachten selten möglich, weshalb der sachbearbeitende Rechtsanwalt auch ein besonderes technisches Verständnis besitzen muß.
Die notwendigen Voraussetzungen zur interessengerechten Vertretung der uns übertragenen Angelegenheiten existieren in unserer Kanzlei. So wird z. B. die sich ständig weiterentwickelnde Rechtsprechung ständig aufgearbeitet, um unseren Mandanten die bestmögliche Vertretung zu gewährleisten.
Aber nicht nur die einschlägige Rechtsprechung ist selbstverständlich zu beherrschen, um zu einer befriedigenden außergerichtlichen Lösung zu kommen. Wichtig sind insbesondere das vorhandene ausgeprägte Verhandlungsgeschick und die Berücksichtigung der wirtschaftlichen Belange unserer Mandanten.
Die meisten Verfahren betreffen Bußgeldbescheide, die aufgrund von Verfehlungen im Straßenverkehr ergehen. Die Möglichkeiten, hier die Interessen unserer Mandanten sachgerecht zu vertreten, resultieren auch aus unserer Erfahrung im Strafrecht. Das gerichtliche Verfahren ist in den Grundzügen dasselbe wie in einem normalen Strafverfahren, es fehlt nur meistens der Staatsanwalt in der gerichtlichen Hauptverhandlung.
Die profunden Kenntnisse der rechtlichen und technischen Gegebenheiten ermöglichen uns eine bestmögliche Vertretung Ihrer Interessen.
Im Ordnungswidrigkeitenrecht empfehlen wir dringend den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung. Dies deshalb, da bei unklarer Rechtslage die Verfahrenskosten - z. B. für ein Sachverständigengutachten über die gefahrene Geschwindigkeit - schnell den Betrag des Bußgelds übersteigen können.
Computer, Internet und die sich daraus ergebenden Möglichkeiten nehmen in unserer Gesellschaft mittlerweile einen großen Stellenwert ein.
Die zugrundeliegenden Geschäfte tangieren eine Vielzahl verschiedenster Rechtsbereiche. Ein Teil dieser Bereiche ist erst in jüngster Vergangenheit geschaffen worden, um hier den Bürgern Rechtssicherheit zu geben.
Die geradezu explosionsartige Ausbreitung der neuen Medien und die Verfügbarkeit von Computern in den Haushalten bringen es mit sich, dass auch in diesem Bereich zahlreiche Rechtsprobleme entstanden sind. Aufgrund der Geschwindigkeit der Entwicklung ist es für den rechtssuchenden Bürger von entscheidender Bedeutung, dass er bei uns darauf vertrauen kann, die notwendige Sachkompetenz vorzufinden.
Mit erbrechtliche Fragen müssen sich sowohl der Erblasser als auch der Erbe auseinandersetzen: Der Erblasser möchte die Verhältnisse so regeln, dass es nach seinem Tod möglichst wenig Streit gibt, die ihm lieben Menschen versorgt sind und das erhalten, was er ihnen zugedacht hat. Die Erben wünschen, dass unberechtigte Ansprüche Dritter zurückgewiesen werden.
Ehe der Erblasser ein Testament errichtet, sollte er sich über die gesetzliche Erbfolge informieren und überlegen, inwieweit er abweichende Regelungen treffen möchte. Die meisten Regelungen lassen sich in einem privatschriftschlichen Testament niederlegen, aber auch hier kann bei der Ausgestaltung rechtzeitig eingeholter juristischer Rat spätere Probleme vermeiden. Und manchmal ist es ratsam, bestimmte Regelungen nicht erst in einer Verfügung von Todes wegen zu treffen, sondern den späteren Erben schon „mit warmer Hand“ zu bedenken.
Der Erbe sieht sich oft in einer Situation, in der ihn der Verlust eines Angehörigen schon genug belastet, mit einer Fülle praktischer, bürokratischer und auch juristischer Schwierigkeiten konfrontiert. In vielen Dingen können dem Erben ein Bestattungsinstitut, gute Freunde und Familienangehörige helfen. Oft ergeben sich aber auch schwierige juristische Fragen: Kann ich noch über ein Konto verfügen? Wer ist überhaupt Erbe? Was gehört zum Nachlass? Soll ich die Erbschaft annehmen oder ausschlagen? Wie kann ich meine Haftung als Erbe begrenzen? Was ist zu tun, wenn der Erblasser schon zu Lebzeiten sein ganzes Hab und Gut verschenkt hat? Zur Beantwortung dieser Fragen beraten und vertreten wir Sie kompetent.
Oft gibt es auch Streitigkeiten bei der Aufteilung des Nachlasses zwischen mehreren Erben oder zwischen Erben und Pflichtteilsberechtigten. Dabei helfen wir Ihnen als ihr Berater, der etwas mehr Abstand zu den Dingen hat und über die notwendigen speziellen juristischen Kenntnisse und Erfahrungen verfügt. Unser Ziel ist es, Ihre Interessen durchzusetzen und dadurch Rechtssicherheit zu schaffen.
Das Inkassorecht umfasst sowohl das außergerichtliche Mahn- und Beitreibungsverfahren (schriftliche Zahlungsaufforderung) als auch die gerichtliche Geltendmachung (Mahn- bzw. Klageverfahren) Ihrer berechtigten Forderungen. Befindet sich der Schuldner in Verzug, hat er auch die Anwaltskosten zu tragen.
Die Einschaltung eines Anwaltes Ihrer Wahl stellt daher im Erfolgsfalle eine für Sie kostenlose Tätigkeit dar. Bei der Geltendmachung Ihrer Forderung berechnen wir die exakte Forderungshöhe einschließlich aller Mahnkosten und Zinsen und treiben sie beim Schuldner ein.
Im außergerichtlichen Bereich stellen wir unsere Leistungen auch über eine eigene Inkassoabteilung zur Verfügung.
Sobald Ihre Forderung gerichtlich tituliert ist (z.B. durch Urteil, Vollstreckungsbescheid, gerichtlicher Vergleich), kann die Zwangsvollstreckung eingeleitet werden. Unter der Vielzahl der Vollstreckungsmöglichkeiten suchen wir die für Sie effektivste aus, damit sie baldmöglichst zu Ihrem Geld kommen. Sollte der Schuldner vorübergehend illiquide sein, schließen wir auch - selbstverständlich erst nach Rücksprache mit Ihnen - Ratenzahlungsvereinbarungen ab und überwachen den Zahlungseingang.
Pfändungsmöglichkeiten (z.B. Bankverbindungen, Immobilien) sowie gegebenenfalls der Aufenthaltsort des Schuldners werden ausfindig gemacht um einen wirkungsvollen Vollstreckungszugriff vorzubereiten. Die zahlreichen Schuldnertricks sind uns aufgrund unserer langjährigen Erfahrung im Bereich der Zwangsvollstreckung hinlänglich bekannt, ebenso die notwendigen Abwehrstrategien.
Sollte der Schuldner mittellos ein, kann Ihr titulierter Anspruch über 30 Jahre lang vollstreckt werden. Dementsprechend gehört die Überwachung von Schuldtiteln ebenfalls zum Tätigkeitsumfang unserer Kanzlei. Ferner achten wir durch erneute Vollstreckungsmaßnahmen darauf, dass der Zinsanspruch nicht verjährt.
Handwerkerleistungen unterfallen dem Werkvertragsrecht. Will der Handwerker endlich seinen Werklohn eintreiben lassen, muss hier geprüft werden, ob die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen. Auf der anderen Seite helfen wir den Auftraggebern, ihre Gewährleistungsansprüche durchzusetzen.
Der Werkvertrag ist ein weit verbreiteter Vertragstypus. Das Beispiel Auto dient zur Veranschaulichung: Der Eigentümer möchte eine Reparatur durchführen lassen, der KFZ-Meister übernimmt den Auftrag und führt ihn durch. Die hieraus resultierenden eventuellen Unstimmigkeiten sind überwiegend werkvertraglicher Natur.
Auch in diesem Bereich ist die vorhandene Kenntnis der einschlägigen Rechtsprechung Grundlage für die erfolgreiche Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Kauf und Verkauf von Immobilien bergen enorme Risiken. Egal ob Wohnungs- oder Gewerbeeigentum, Fallstricke lauern überall.
Mit unserem Netzwerk helfen wir Ihnen, problemlos entsprechende Transaktionen erfolgreich abzuschließen. Von der Vertragsanbahnung über die notarielle Beurkundung bis zur Eigentumsübergabe begleiten wir Sie mit Rat und Tat.
Der Kaufvertrag ist wohl der am häufigsten abgeschlossene Vertrag überhaupt. Die entsprechenden Geschäfte führen aber nicht immer zum gewünschten Erfolg. Dann sollte der Käufer schnell handeln und sich kompetent beraten lassen. Grund hierfür ist, dass grundsätzlich die kaufvertraglichen Gewährleistungsansprüche innerhalb von sechs Monaten verjähren.
Auf der anderen Seite sieht sich der Verkäufer häufig Reklamationen ausgesetzt und möchte wissen, ob er verpflichtet ist, den Beanstandungen nachzukommen oder den Kaufpreis vorbehaltlos einfordern kann.
In unserer Kanzlei werden sowohl Käufer als auch Verkäufer sachgerecht beraten und ihre Ansprüche außergerichtlich und gerichtlich durchgesetzt.
Das Verhältnis Mieter/Vermieter bietet immer wieder Anlass zu Streit. Ob es um tatsächliche oder vermeintliche Mietmängel, berechtigte oder unberechtigte Mietkürzungen, falsche oder richtige Nebenkostenabrechnungen oder aber um die Ausarbeitung eines neuen Mietvertrages geht - wir bieten Ihnen umfassende rechtliche Unterstützungen.
Auseinandersetzungen lassen sich vielfach schon im Vorfeld vermeiden, wenn Mietverträge, Mieterhöhungsverlangen und Abrechnungen klar, präzise und unter Wahrung aller Förmlichkeiten abgefasst werden. Kommt es dann dennoch zum Streit, übernehmen wir gerne Ihre Prozessvertretung.
Die Vertretung im Bereich Familienrecht betrifft insbesondere die Bereiche Ehescheidung, sogenannte Folgesachen, Unterhalt, Ehewohnung und Hausrat, Zugewinn, elterliche Sorge und Vermögensauseinandersetzung.
Voraussetzung für die sachgerechte Vertretung unserer Mandanten ist unsere genaue Kenntnis der zahlreichen gesetzlichen Vorschriften und der umfangreichen Rechtsprechung. Sichergestellt ist dies in unserer Kanzlei unter anderem durch die seit mehr als 30-jährige Tätigkeit in diesem Bereich.
Dies dokumentiert sich insbesondere darin, dass Herr RA Herrmann Fachanwalt für Familienrecht ist.
Auch Ihnen kann es jederzeit passieren: Sie werden in einen der sich täglich ereignenden zahlreichen Verkehrsunfälle verwickelt. Dann ist guter Rat nicht teuer, wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt. Bei unverschuldeten Verkehrsunfällen können sie sich sofort und ohne Zögern an den Anwalt Ihres Vertrauens wenden. Dessen Kosten sind Teil Ihres Schadenersatzanspruches und werden von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners übernommen.
Wir kümmern uns kompetent um die Abwicklung des Schadenersatzanspruches, Sie müssen Ihre kostbare Zeit nicht opfern.
Aufgrund der vorhandenen Erfahrung erfolgt eine zügige Abwicklung. Die Versuche der Versicherer, Zahlungen zu kürzen, werden wegen unserer Kenntnis der einschlägigen Rechtsprechung erfolgreich abgeblockt.
Selbstverständlich scheuen wir uns auch nicht, die Ansprüche unserer Mandanten gerichtlich durchzusetzen.
Sollte die Polizei anderer Meinung sein als Sie und wir, vertreten wir Sie selbstverständlich auch in einem eventuellen Bußgeld- oder Strafverfahren.
Aber auch beim Kauf oder Verkauf von Fahrzeugen kommt es zu zahlreichen Auseinandersetzungen. Egal, ob nach dem Kauf Mängel behauptet werden oder tatsächlich vorhanden sind, wir setzen ihre berechtigten Ansprüche durch oder wehren unberechtigte Ansprüche ab
Ein Ermittlungs- oder Gerichtsverfahren ist für den davon betroffenen Bürger immer eine besonders belastende Situation. Um in diesem Bereich unseren Mandanten helfen zu können bringen wir nicht nur profunde Rechtskenntnisse ein, sondern auch die Fähigkeit, zu unseren Mandanten das unerlässliche Vertrauensverhältnis aufzubauen.
Am Anfang steht immer der Rat, keine Angaben zu machen, bevor Sie Rücksprache mit dem Rechtsanwalt Ihres Vertrauens gehalten wurde. Das Schweigerecht darf nicht zu Nachteilen führen, bietet aber viele Vorteile für den Beschuldigten. Dies liegt insbesondere an der Art, wie die Polizei Ermittlungen führt. Ermittlungstaktik der Polizei ist es, in möglichst schnellem Zugriff möglichst viele Informationen - zunächst noch ungeordnet - zu erlangen und dann auszuwerten. Dem steht das Recht des Bürgers gegenüber, jedenfalls vor der Polizei (und als Beschuldigter überhaupt) keine Angaben zur Sache machen zu müssen. Die Ausübung des Schweigerechts wird dem betroffenen Zeugen oder Beschuldigten nicht zum Nachteil gereichen (auch wenn die Polizei das Gegenteil immer wieder behauptet). Ganz im Gegenteil: Wenn man sich auf das Recht zum Schweigen beruft, gewinnt man die Zeit, die erforderlich ist, die Dinge sorgfältig zu bedenken und gegebenenfalls vor einer Aussage zur Sache anwaltlichen Rat einzuholen.
Aus jahrelanger Erfahrung erlauben wir uns eine Aussage: Es gibt für einen Strafverteidiger kaum etwas entsetzlicheres als den Fall, dass der Mandant sich schon vor dem Weg zum Anwalt ausführlich hat vernehmen lassen und damit ungewollt der Polizei überhaupt erst Anhaltspunkte für die Ermittlungen gab, die ihn dann vom Zeugen zum Beschuldigten "beförderten".
Also: Keine Eile! Erst Nachdenken und gegebenenfalls anwaltlichen Rat einholen!
Eine Bemerkung zum Schluss: Mit dieser Site wollen wir keineswegs rechtsstaatliche Strafjustiz behindern. Auszeichnung des Rechtsstaats ist es aber gerade, dass jeder Mensch - also auch ein Gestrauchelter - Anspruch auf Wahrung seiner Rechte hat. Also hat er auch Anspruch darauf, etwas über seine Rechte zu erfahren.
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